Wer darf Proben nehmen?

Es dürfen ausschließlich Labore die Proben nehmen, wenn es um die Trinkwasser-Verordnung geht. Hier muss auch der Auftrag für die Untersuchung und Analytik direkt mit dem Labor abgeschlossen werden. Alles andere wird von keinem Gericht als zulässig anerkannt, weil die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Probenahme ein ganz wesentlicher Bestandteil einer zuverlässigen Analytik ist. Sogenannte „Probenahme-Dienstleister“ darf es vom Gesetz her nicht geben, wenn es um Probenahme nach Trinkwasser-Verordnung geht.