Was sind Legionellen?
Legionellen sind ein natürlicher Bestandteil des kalten Trinkwassers und kommen mit dem Wasser Ihres Wasserversorgers ins Haus…im Kaltwasser…
In Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen gilt der Grenzwert 0, der im Grunde ohne endständige Sterilfilter nicht zu erreichen ist…
In Trinkwasser-Installationen, welche eine Warmwasser-Bereitung haben, ist eine Mindesttemperatur von 60 Grad Celsius vom Gesetzgeber vorgegeben. Damit soll die Vermehrung von Legionellen verhindert werden. Dieser Ansatz ist sehr zweifelhaft, weil die 60 Grad Celsius in einer Warmwasser-Leitung überhaupt nicht an allen Stellen erreicht werden kann.
Dort wo sich die Temperaturen nicht einhalten lassen, finden Legionellen einen perfekten Ort für die Vermehrung.
Die Untersuchung auf Legionellen muss gesetzlich vorgeschrieben bei einem akkreditiertem Labor beauftragt werden, von diesem überwacht und durch vom Labor eingeteilte Probenehmer durchgeführt werden. Die Überwachung und Einhaltung dieser Tätigkeiten obliegt stets dem Labor.
Die AUFTRAGSVERGABE an sogenannte Probenehmer und Abrechnungsdienstleister, an nicht in der Landesliste aufgeführte Institute oder sich als solche bezeichnende Unternehmen sind unzulässig und führen zu einem rechtlich nicht anerkannten Ergebnis.
Entgegen aller Beteuerungen und Versicherungen von diesen “Unternehmen”, die teilweise schlimmer als Notdienste im Bereich Schlüssel oder Waschmaschinen ausschließlich auf abkassieren aus sind, dürfen freie Probenehmer im gesetzlich geregelten Trinkwasser-Bereich keiner Proben für Sie nehmen, auch keine Aufträge annehmen zur Weitergabe an Labore, es sind auch keine Kooperationspartner von Laboren, sie sind weder unabhängig noch unparteilich, was Ihre Untersuchungsergebnisse wertlos machen würde.
Ebenso dort, wo das Wasser stagniert, das heißt, dort wo kein Verbrauch stattfindet, aus dem Grund ist der bestimmungsgemäße Betrieb eines der wichtigsten Merkmale einer funktionierenden Trinkwasser-Installation.
Wenn Sie heute im Urlaub sind, müsste demnach mindestens alle 72 Stunden jede Entnahmestelle dauerhaft warm und kalt für mindestens 3 Minuten gespült werden. Ansonsten ist die Gefahr nach Ihrer Rückkehr sehr groß, dass sich Ihr Leitungssystem mit Legionellen bevölkert hat.
Legionellen sind nicht strömungs- oder rotabhängig, sie können auf Grund ihrer mikroskopischen Größe auch problemlos gegen die Strömung getrieben werden, aber auch durch Absperrungen, ja, in bestimmten Fällen auch über Sicherungseinrichtungen hinweg, Leitungen kontaminieren.
Gerade in selten genutzten Einrichtungen, zum Beispiel Duschen in einer Schulsport-Einrichtung, oder in einem Pflegeheim mit liegenden Pflegepersonen, ist die Gefahr enorm. Dort sollten per se diese Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden, wenn eine regelmäßige Nutzung nicht gewährleistet werden kann.
Legionellen greifen die oberen Atmungsorgane an und sorgen dort entweder für das weniger erkennbare Pontiac-Fieber oder für die schwere Form der Entzündung, nämlich der Legionellose. Diese Krankheit endet für viele mit dem Tod und die Überlebenden haben oftmals Zeit ihres Lebens Beschwerden mit den Atmungsorganen.
Legionellen verursachen jährlich mehr Todesopfer als Verkehrsunfälle.
Die Untersuchung auf Legionellen im Warmwasser, aber auch mittlerweile im Verdachtsfall, im Kaltwasser, schreibt der Gesetzgeber in der Trinkwasser-Verordnung zwingend vor. Für Wohnimmobilien alle drei Jahre, für Hotels, Krankenhäuser, Sportvereine, Pensionen, Ferienwohnungen, Pflegeheime, Kindergärten, Schwimmbäder, Fitness-Einrichtungen, uvm. ist die Untersuchung mindestens einmal im Jahr durchzuführen.
Die Ergebnisse der Untersuchung müssen dem Nutzer stets bekannt gegeben werden, auch in Hotels und allen anderen Einrichtungen.
Legionellen sind keine Plage, wie zum Beispiel Bettwanzen, welche auf Grund mangelnder Hygiene entstehen können, sondern sie sind ein natürlicher Bestandteil des Trinkwassers, welches wir als Nutzer selbst in der Hand haben, in einem ungefährlichen Minimum zu halten.
Legionellen sind eine meldepflichtige Erkenntnis und müssen beim Gesundheitsamt gemeldet werden, damit der notwendige Schutz von der Behörde für die Nutzer einfordert werden kann.
Manipulationen vor der Trinkwasser-Untersuchung, durch langes Spülen, erhöhen der Temperatur, oder sonstige manipulativen Eingriffe stellen einen Straftatbestand dar und werden von den Behörden streng verfolgt.
Die meisten Erkrankungen finden im Urlaub, in Hotels und in Schwimmbädern statt, überall dort, wo die Temperaturen auch auf Grund gesetzlicher Vorschriften die 60 Grad Celsius nicht erreichen (Temperatur-Begrenzung als Schutz im Schwimmbad z.B.).
Pilotprojekte im Bereich Trinkwasser belegen derzeit, dass eine Filtrationsanlage im Hauseingang keine Legionellen in die Installation lässt und diese am Hauseingang sicher ausfiltern. Eine Vermehrung ist dann nicht mehr möglich, unabhängig von den Temperaturen, weil die Legionellen nicht mehr in die Installation gelangen. diese Technologie ist serienreif und wird auch von WATERplus angeboten.